Allgemeine Geschäftsbedingungen
Doula Begleitungen
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Bezug auf das direkte Begleitungsangebot als Doula von Doula Julia rund um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett.
Kompetenz-regelung
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Doula Julia begleitet die werdenden Eltern emotional und informativ während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Die Doula-Tätigkeit ersetzt keine medizinische Betreuung durch Ärzt:innen oder Hebammen sondern wirkt ergänzend.
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Doula Julia übernimmt bei einer Geburtsbegleitung ausdrücklich keine Verantwortung für medizinische Aspekte/Entscheidungen und deren Folgen. Sie kann dafür auch nicht haftbar gemacht werden. Die diesbezügliche Verantwortlichkeit liegt bei der Hebamme/den Hebammen, bei den Ärzt:innen, sowie bei den Eltern selbst.
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Die Begleitung erfolgt eigenverantwortlich. Die Klient:innen sind dafür verantwortlich, medizinische Fragen und ihre körperliche Verfassung mit ihrer betreuenden Ärztin, ihrem Arzt oder ihrer Hebamme abzuklären.
Pikett
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Die Rufbereitschaft gilt im vereinbarten Zeitraum (im Normalfall ab 2 Wochen vor dem Errechneten Geburtstermin bis bis zur Geburt). In dieser Zeit ist Doula Julia grundsätzlich erreichbar und bereit, die Geburt zu begleiten.
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In seltenen Ausnahmefällen (z. B. Krankheit, parallele Geburten) bemüht sich Doula Julia stets, auf Wunsch, eine Vertretung zu organisieren oder die Begleitung entfällt.
Termine & Absagen
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Vereinbarte Termine (Kennenlerngespräche, Vorgespräche, und Nachgespräche) sind verbindlich. Absagen bis 24 Stunden vorher sind kostenfrei, danach kann der Termin verrechnet werden.
Vergütung
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Der Gesamtbetrag wird den Eltern innert angebrachten Zeitraums gemäss Vertrag in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist beträgt ab Rechnungsdatum 30 Tage.
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Überweisungen erfolgen auf CH43 0070 0114 9043 9559 4
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Allfällige Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist Sache der Klient:innen.
Geburt ohne Anwesenheit der Doula
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Kann Doula Julia bei der Geburt aus Gründen ausserhalb ihres Einflusses (z. B. sehr schnelle Geburt, verspätete Information, Geburt vor Start der Pikettzeit) nicht anwesend sein, bleibt die vereinbarte Pauschale grundsätzlich geschuldet. Individuelle Lösungen können im Einzelfall besprochen werden.
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Kann Doula Julia aufgrund eigenen Verschuldens (z.B. Krankheit, Unfall, parallele Geburten) bei der Geburt nicht anwesend sein, werden die bisher erbrachten Leistungen und Fahrspesen einzeln in Rechnung gestellt. Für die bereits geleistete Rufbereitschaft werden CHF 48.- pro 24h verrechnet. Doula Julia bemüht sich, falls gewünscht, eine geeignete Back-up-Doula zu organisieren.
Haftung
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Die Doula haftet nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Eine Haftung für medizinische Komplikationen ist ausgeschlossen.
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Doula Julia ist einer obligatorischen Betriebshaftplichtversicherung angeschlossen.
Vertraulichkeit
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Persönliche Informationen werden vertraulich behandelt.
Schluss-bestimmungen
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Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Mellingen, Aargau.
Kurse
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Bezug auf das Kursangebot von Doula Julia (Fit mit Babybauch, Geburtsvorbereitung, Beckenboden und Rückbildung).
Anmeldung / Kurskosten
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Die Anmeldung (schriftlich oder mündlich) ist verbindlich und verpflichtet zur Bezahlung der Kurskosten innerhalb der vereinbarten Frist.
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Die Zahlungspflicht besteht auch bei Nichtantreten des Kurses.
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Bezahlung innert 10 Tagen bzw. vor Kursbeginn.
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Überweisungen erfolgen auf CH43 0070 0114 9043 9559 4
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Bitte keine Einzahlungen am Postschalter wegen der Spesen.
Aboerneuerung / Austritt
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Die Erneuerung eines Abos erfolgt nach gegenseitiger Absprache ohne erneute Anmeldung.
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Austritte bitte bis spätestens Ende Abo melden.
Absenzen / Lektionen Kompensieren
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Verpasste Lektionen werden grundsätzlich nicht gutgeschrieben oder rückvergütet. Es besteht jedoch die Möglichkeit, verpasste Lektionen nach Absprache in einem anderen Kurs vor- oder nachzuholen.
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Nach dem Abo-Ende besteht kein Anspruch mehr auf das Nachholen verpasster Lektionen.
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Für längere Absenzen bzw. Abmeldungen aus gesundheitlichen Gründen (Arztzeugnis) erfolgt eine Gutschrift für die Hälfte der verpassten Lektionen. Diese Gutschrift ist ein Jahr gültig (ab Arztzeugnis). Keine Rückerstattung des Kursgeldes.
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Ergänzung Fit mit Babybauch: Gesundheitsbedingte Absenzen (Arztzeugnis) können vollständig in der Rückbildung kompensiert werden. Diese Regelung ist ein Jahr gültig (ab Arztzeugnis). Keine Rückerstattung des Kursgeldes.
Terminverschie-bung / Absage
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Termine für private Geburtsvorbereitung (nur Privatkurse) können bei Krankheit verschoben werden. Die Terminverschiebung ist kostenlos. Bitte frühzeitig vor dem vereinbarten Termin melden.
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Für Terminabsagen und kurzfristige Terminverschiebungen von Geburtsvorbereitung im Gruppensetting wird eine Gebühr von Fr. 50.- verrechnet.
Kursdauer und Abopreise
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10er Abos sind ab Abostart 12 Wochen, 5er Abos 6 Wochen lang gültig. Die Dauer eines 10er- / 5er-Abos richtet sich nach den Wochen, in denen der Unterricht effektiv stattfindet.
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Wochen, in welchen kein Unterricht stattfindet, werden den Teilnehmenden innert angemessener Frist kommuniziert.
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Alle Abos sind persönlich und nicht übertragbar.
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Einzellektionen für Fit mit Babybauch sowie für Rückbildungskurse sind ausschliesslich buchbar für Probelektionen oder einen Kurs im Anschluss an ein Abo.
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Es gelten die Kurs- und Abopreise, welche auf doulajulia.ch publiziert sind.
Ferien / Lektionsausfälle
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An offiziellen Feiertagen findet kein Unterricht statt.
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Lektionsausfälle wegen Abwesenheit bzw. Krankheit der Kursleiterin werden den betroffenen Kursteilnehmenden gutgeschrieben.
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Für andere ungeplante Lektionsausfälle, z.B. wegen behördlicher Bestimmungen oder Nicht-Benutzbarkeit des Kurslokals, bemüht sich Doula Julia um situativ angepasste, kulante Regelungen.
Versicherung / Haftpflicht
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Versicherung für selbstverursachte Schäden ist Sache der Teilnehmenden.
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Mit der Anmeldung bestätigen die Kursteilnehmenden, dass sie ihre Teilnahmevoraussetzungen eigenverantwortlich, insbesondere in medizinischer Hinsicht, abgeklärt haben und keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Teilnahme bestehen.
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Die Kursleiterin ist einer obligatorischen Betriebshaftplichtversicherung angeschlossen.
Schluss-bestimmungen
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Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Mellingen, Aargau.